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Urteil vom 17.6.2010, VI R 50/09

29.03.2011 veröffentlicht von Patrick Schlesinger (Keine Kommentare)


Urteil vom 17.6.2010, VI R 50/09

Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde – Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut.


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