Nettolohnoptimierung: So viel sparen Sie mit Optimallohn im Vergleich zu anderen Arten der Lohnberechnung

Als Gastronom oder Hotelier müssen Sie guten Bewerbern ein besseres Angebot machen als die Konkurrenz – z.B. mit einem attraktiveren Lohn. Sonst ist die Top Fachkraft schneller weg als Sie schauen können. Erfahren Sie hier anhand eines konkreten Rechenbeispiels, wie Sie ohne Mehrkosten attraktivere Löhne zahlen können.

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Typisches Beispiel: Köchin wünscht sich 2000 Euro Netto im Monat

Bevor wir konkret werden, erstmal ein wichtiger Hinweis, damit Sie im nächsten Bewerbungsgespräch gegenüber Konkurrenzbetrieben die Nase vorn haben: Viele Mitarbeiter im Gastgewerbe interessieren sich weniger für ihr Bruttogehalt, sondern vor allem dafür, was konkret auf ihrem Konto landet. Wenn Sie sich entsprechend darauf vorbereiten, gewinnen Sie gute Fachkräfte leichter für Ihren Betrieb.

3 Gründe, warum Mitarbeiter im Gastgewerbe sich vor allem fürs Nettogehalt interessieren.

  1. Die Mitarbeiter sind noch recht jung und vertrauen weniger in die gesetzliche Rente.
  2. Bewerber wollen den finanziellen Vorteil jetzt spüren, nicht später.
  3. Ausländische Mitarbeiter wollen Geld nach Hause schicken, um ihre Familien zu unterstützen.
Digitale Lohnabrechnung - So viel sparen Sie mit Optimallohn im Vergleich zu anderen Arten der Lohnberechnung

1. Die Mitarbeiter sind noch recht jung und vertrauen weniger in die gesetzliche Rente.

Digitale Lohnabrechnung - So viel sparen Sie mit Optimallohn im Vergleich zu anderen Arten der Lohnberechnung

2. Bewerber wollen den finanziellen Vorteil jetzt spüren, nicht später.

Digitale Lohnabrechnung - So viel sparen Sie mit Optimallohn im Vergleich zu anderen Arten der Lohnberechnung

3. Ausländische Mitarbeiter wollen Geld nach Hause schicken, um ihre Familien zu unterstützen.

Quelle: Handelsblatt.com: „Wohlstandskluft zwischen Jung und Alt? Die junge Generation verliert das Vertrauen in die Rente“ Specht, 2021

In unserem Beispiel bewirbt sich eine Köchin für eine Vollzeitstelle. Ihr Auszahlungswunsch liegt bei 2000 Euro Netto im Monat.

Digitale Lohnabrechnung - So viel sparen Sie mit Optimallohn im Vergleich zu anderen Arten der Lohnberechnung

Klassische Bruttolohnberechnung

So funktioniert’s

Mit der Angestellten wird ein fixes Bruttogehalt von 3.000 Euro für eine Vollzeitanstellung vereinbart.

Klassischer Aufbau einer Lohnabrechnung

Klassische Bruttolohnberechnung Für jeden Euro den der Mitarbeiter netto erhält, zahlt der Arbeitgeber fast das Doppelte

Klassische Bruttolohnberechnung: Für jeden Euro den der Mitarbeiter Netto erhält, zahlt der Arbeitgeber fast das Doppelte

Klassischer Bruttolohn = Gleichbleibende Arbeitgeber Kosten

Klassischer Bruttolohn = Gleichbleibende Arbeitgeber Kosten

Klassischer Bruttolohn – Pro & Contra

Vorteile

Es ist die bekannteste und einfachste Lohnberechnung.
Gut geeignet für Mitarbeiter, die nur zu „Bürozeiten“ arbeiten.

Kosten und Auszahlung bleiben immer gleich.

Nachteile

Höchste Kosten für den Arbeitgeber.
Führt zu niedrigeren Auszahlungen für Arbeitnehmer.
Die Höhe des Bruttogehalts „sagt“ dem Bewerber möglicherweise nichts. In unserer Branche fokussieren sich Bewerber häufig auf die konkrete Auszahlung.

Nettolohnoptimierung mit SFN-Zuschlägen

Wenn Sie Angestellte auch abends, an Wochenenden und Feiertagen beschäftigen, dürfen Sie die sogenannten SFN-Zuschläge (Sonntag-/ Nacht-/ Feiertagszuschläge) nutzen. Ein (niedrigeres) Brutto wird mit den Zuschlägen kombiniert. Sie sparen dadurch einiges an Sozialabgaben und Steuern.

In unserem Beispiel wird ein Brutto von 2.450 Euro vereinbart. Doch die Höhe der Zuschläge ist abhängig davon, wann die Köchin arbeitet.

Lohnoptimierung mit SFN-Zuschlägen Zu geringe Auszahlung in schwachen Monaten - Beispiel Februar
Lohnoptimierung mit SFN-Zuschlägen Höhere Auszahlung in starken Monaten - Beispiel Mai
Lohnoptimierung mit SFN-Zuschlägen Auszahlung schwankt von Monat zu Monat

Lohnberechnung mit SFN-Zuschlägen – Pro & Contra

Vorteile

Große Einsparmöglichkeiten, wenn Angestellte viel in den SFN Zeiten arbeiten.
Höhere Nettolöhne für die Mitarbeiter.
Ersparnisse ermöglichen effektivere betriebliche Altersversorgung.

Nachteile

Ungeeignet für Angestellte, die zu „Bürozeiten“ arbeiten.
Führt zu schwankenden Auszahlungen.
Kompliziert zu berechnen.
Betriebe haben Sorge, Fehler bei der Lohnberechnung zu machen.

Besonders die letzten drei Punkte können frustrierend für Arbeitgeber und -nehmer sein. Aber müssen Sie deswegen auf die enorme Kostenersparnis verzichten?

Ganz und gar nicht. Denn es gibt noch einen dritten Weg:

Zu viele Zahlen?

Nettolohnoptimierung mit Optimallohn

Optimallohn ist die richtige Lösung

Für Betriebe, die auch nachts, sonn- und feiertags geöffnet haben.
Für Angestellte, die sich eine gleichmäßige Auszahlung wünschen.
Für Führungskräfte, die Top Fachkräfte mit einem attraktiven Gehalt gewinnen wollen.
Für Unternehmer, die sich eine kostengünstige und sichere Lohnberechnung wünschen.

So funktioniert’s

Optimallohn besteht aus drei Komponenten:

Basisgrundlohn (= Bruttostundenlohn, mindestens Mindestlohn, steuer- und sozialversicherungspflichtig)
SFN Zuschläge (= steuer- und sozialversicherungsfrei)
Ergänzungslohn (= steuer- und sozialversicherungspflichtig)

Lohnoptimierung mit Effektivlohnmodell Mit schwankenden Zuschlägen und Ergänzungslohn zu gleichbleibendem Netto – Beispiel Mai
Mit Optimallohn = Gleichbleibender Nettolohn bei minimalen Arbeitgeber Gesamtkosten

Lohnberechnung mit Optimallohn – Pro & Contra

Vorteile

Große Einsparmöglichkeiten, wenn Angestellte viel in den SFN Zeiten arbeiten.
Immer gleiche Auszahlung für die Mitarbeitenden.
Im Bewerbungsgespräch sofort ein Angebot „in Netto“ möglich.
Höhere Nettolöhne für die Mitarbeitenden.
Ersparnisse ermöglichen effektivere betriebliche Altersversorgung.
Berechnung auf Knopfdruck.
Vom Bundesfinanzhof bestätigt.
Hohe Kundenzufriedenheit: Durchschnittliche Nutzungsdauer 11 Jahre.

Nachteile

Arbeitgeberkosten schwanken zwar, sind aber unterm Strich deutlich niedriger als bei der Bruttolohnberechnung.
Aktuell nur mit Optimallohn möglich.

Fazit

Zugegeben: Nettolohnoptimierung ist nichts, was der Taschenrechner am Küchentisch hergibt. Wir von Optimallohn schöpfen aus jahrelanger Erfahrung. Obendrauf wurde unsere Lohnberechnung vom Bundesfinanzhof geprüft und bestätigt. Also: „Don’t try this at home“… sondern vereinbaren Sie am besten heute noch einen kostenlosen Kennenlerntermin um zu erfahren, wieviel Sie in Ihrem Betrieb sparen können.

Mit Optimallohn …

sparen unsere Kunden im Schnitt 138 Euro pro Mitarbeiter – jeden Monat!
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können Sie Ihren Mitarbeitern ein höheres Gehalt auszahlen!
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verdienen Ihre Mitarbeiter jeden Monat gleich viel!
verwenden Sie eine Lohnberechnung, die vom Bundesfinanzhof final bestätigt wurde!
Josef Schmidbauer - Schlosscafe im Palmenhaus - Referenz

Josef Schmidbauer

Schlosscafé im Palmenhaus (München)

„Die Lohnoptimierungs-Software von twodoxx ist klasse. Alle Arbeiten, die hinsichtlich Mitarbeitern und Löhnen anfallen, lassen sich nach geltendem Recht schnell, einfach und genau abwickeln."

Der Pschorr, München - Kundenreferenz - twodoxx

Es gibt kein anderes Angebot in Deutschland, das diese umfangreichen Einsparmöglichkeiten bietet!

Jürgen Lochbihler           Geschäftsführer, Der Pschorr (München)

Il Kiosko - Wörthsee - Steinebach - Kundenreferenz - twodoxx

Ich bin sehr glücklich über die Zusammenarbeit mit twodoxx und will das Programm nicht missen.

Francesca und Gene Aurigemma
Geschäftsführer/in, il kiosko
(Steinebach am Wörthsee)

Vanilla Lounge München

Wer mit diesem Programm nicht arbeitet, zahlt sich dumm und dämlich!

Arash Zarrinkafsh
Geschäftsführer, Vanilla Lounge
(München)

Erfahren Sie in wenigen Minuten, wieviel Sie konkret für Ihren Betrieb einsparen können

twodoxx GmbH & Co. KG
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Tel: 089 2000 195 0
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optimallohn by twodoxx

Disclaimer

Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel keine juristische Beratung darstellt. Die Erläuterungen sind zum besseren Verständnis konzentriert dargestellt. Der konkrete Einzelfall mag hier nicht berücksichtigte weitergehende Eigenheiten haben. Für weitergehende Informationen konsultieren Sie am besten Ihren Anwalt und/oder Steuerberater. Dieser Artikel analysiert die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Mindestlohn Stand April 2022.