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Über Optimallohn
Herzstück der Software Optimallohn ist die optimierte Lohnfindung nach dem Effektivlohn-Modell. Das Prinzip: Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben auch dann steuerfrei, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Netto-Stundenlohn einkalkuliert werden. Das bedeutet für Mitarbeiter geringere Lohnschwankungen und für den Unternehmer geringere Lohnnebenkosten. Mit der Abrechnungssoftware ist es möglich, einen gleichmäßigen Stundenlohn zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob Montagnachmittag oder Samstagabend gearbeitet wird.
Die Idee der Effektivlohnfindung, wurde 2010 vom höchsten deutschen Steuergericht für rechtens erklärt. Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt II 2011 am 22.12.10 veröffentlicht. Auf Seite 43 findet sich das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.06.10 VI R 50/09.
Neben der Lohnoptimierungsfunktion runden 6 weitere integrierte Werkzeuge die Software ab. Dazu gehört die Mitarbeiterverwaltung, die Dienstplanerstellung, die automatisierte Arbeitsvertragserstellung, das Berichtswesen mit Controlling-Auswertungen, die Arbeitszeit-erfassung und ein internes Nachrichtensystem. Die vielfach auch von Steuerberatern genutzte Software bietet zu allen gängigen Lohnprogrammen Schnittstellen an.
Seit der erfolgreichen Einführung der Personal-Management-Software im Jahr 2006 wird das Programm von über 300 Kunden aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie sowie von Steuerberatern und Lohnbüros genutzt. In regelmäßigen Schritten wurde die Software weiterentwickelt. Zuletzt wurde der Funktionsumfang um die automatisierte Berechnung des Kurzarbeitergeldes, die kostenvorausschauende Dienstplanerstellung und das Tagesabrechnungs-Modul erweitert.
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