Erfolgreich Personalkosten und Zeitaufwand
reduzieren in der Hotellerie & Gastronomie
Die 3 GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN BESSER in den Griff bekommen!
I. ZEIT
Die Gastronomie und Hotelerie gehören sicherlich zu den zeitintensivsten Branchen in unserer Arbeitswelt.
Das Erfüllen der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften ist für viele daher eine zusätzlich zeitliche Herausforderung.
Aufgrund fehlender Standardisierungen und aufgrund nicht aufeinander abgestimmter Abwicklungs- und Software-Systeme erhöht sich dieser Aufwand zusätzlich.
Diese Zeit fehlt für andere wichtige Aufgaben oder es wird versucht durch zusätzlichen Arbeitseinsatz den Zeiteinsatz wieder zu kompensieren.
II. KOSTEN
Saisonale, wetterbedingte und tageszeitliche Bedarfsschwankungen stellen eine besondere planerische und kalkulatorische Herausforderung dar.
Mit der Corona-Pandemie hat sich für viele die bereits angespannte finanzielle Situation weiter verschärft.
III. QUALITÄT
Der deutsche Verbraucher gehört sicherlich zu den anspruchsvollsten und preissensibelsten Gästen der Welt. Auf Preiserhöhungen und Qualitätsschwankungen reagiert er mitunter sehr empfindlich.
Damit sind die Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität in Verbindung mit
Preisstabilität wesentliche Faktoren das aktuelle und künftige Geschäft abzusichern.
Das heißt aber auch, dass Preissteigerungen zum finanziellen Ausgleich oder Einsparungen
bei der Qualität auszuschließen sind.
8 Module die 3 HERAUSFORDERUNGEN BESSER in den Griff bekommen.
OPTIMALLOHN
Alle relevanten Daten von Mitarbeitern individuell von Arbeitszeiten bis Vorschüssen sind an einer Stelle. Das System spart dauerhaft Kosten + Zeit und erhöht die Qualität.

8. TAGESABRECHNUNG
Neue Funktion: Sie haben die Möglichkeit auf Knopfdruck die am aktuellen Tag angefallenen Personalkosten zu ermitteln.
… für mehr Erfolg OPTIMALLOHN
Der Hotelier und Gastronom hat viele Anforderungen an die Verwaltung. Diese werden meistens von verschiedenen Systemen und zusätzlich durch individuellen Lösungen elektronisch und in Papierform abgedeckt. Das erzeugt keine Synergien!
Alle relevanten Daten, wie Stammdaten, Arbeitszeiten, Vorschüsse, Urlaubstage werden in einem System vorgehalten. Alle Daten können nach Bereichen oder Betriebsstätten verwaltet werden. Dieses zentrale Datenmanagement spart dauerhaft Kosten + Zeit und erhöht die Qualität.

- Der Hotelier und Gastronom hat viele Bedürfnisse an die Verwaltung. Diese werden von verschiedenen Systemen von verschiedenen Herstellern und zusätzlich individuellen Lösungen elektronisch und in Papierform abgedeckt.
- Dadurch hoher Aufwand für Wartung und Einarbeitung, unterschiedliche Konzepte, viele Schnittstellen und Medienbrüche.
LÖSUNG
- Modulare All-in-One Branchenlösung aus einer Hand, nach konkreten Bedürfnissen konfigurierbar, nur noch ein Anbieter

- Keine Zettelwirtschaft.
- Hohe einheitliche Qualität der Daten und Bedienung.
- Einfache Einarbeitung, einheitliches Bedienkonzept.
- Reibungslose Zusammenarbeit mit Steuerberater
- Schnelle Verfügbarkeit prüfungsrelevanter Daten
- Kostengünstiges, professionelles und rechtssicheres Datenhaltung mit wenig Aufwand
8 Module zur Kosteneinsparung
Monatliche Kosteneinsparung | Jährliche Kosteneinsparung | |
1. Lohn-Optimierung | 3.485€ | 38.220€ |
2. Personalverwaltung | 96€ | 1.152€ |
3. Dienstplan-Erstellung | 48€ | 576€ |
4. Muster Vorlagen (Verträge) | 48€ | 576€ |
5. Controlling + Auswertungen | 64€ | 768€ |
6. Arbeitszeiterfassung | 1.680€ | 20.160€ |
7. Nachrichten-System | 32€ | 384€ |
8. Tagesabrechnung | € | € |
GESAMT | 5.453€ | 61.836€* |
… PLUS: Zeit- & Erkenntnis-Gewinn, bessere Entscheidungsgrundlagen, weniger Rechtsstreitigkeiten und höhere Mitarbeitermotivation!
*Beispiel mit 25 Mitarbeitern
Erfolgreiche Rechtsprechung zur Situation der Effektivlohnvereinbarung
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.06.2010 die Zulässigkeit der “Effektivlohnvereinbarung” bestätigt (AZ VI R 50/09).
In der Sozialgerichtsbarkeit steht eine höchstrichterliche Entscheidung noch aus. Das Urteil des Landessozialgericht vom 26.07.2011 (AZ L5R425/08) wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 07.05.2014 (AZ B 12 R 18/11 R) aufgehoben.
Urteile
Rechtskräftiges Urteil Bundesfinanzhof vom 17.06.2010 VI R 50/09
Urteil Sozialgericht München vom 21.02.2008 S 30 R 2948/06 (nicht rechtskräftig)
Urteil Bayerisches Landessozialgericht München vom 26.07.2011 L 5 R 425/08 (nicht rechtskräftig)
Urteil Bundessozialgericht vom 07.05.2014 (AZ B 12 R 18/11 R)